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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »klausesser« (26. Dezember 2006, 22:09)
nur zur Info hier: http://www.easypanoram.de/hilfe_fotografie.html gibt es das VR-Drive von Seitz zu sehen! Ich habe damit schonmal arbeiten können. Ist mir aber auch zu teuer. Es liefert eine Präzision, die garnicht erforderlich ist.
Zitat
Original von Thomas W ............. Mit dem Seitz VR-Drive ist das ganze ja ein schönes Teil. Aber für den Normalverbraucher kaum erschwinglich! lg Thomas
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »mhc1« (27. Dezember 2006, 18:19)
Naja, ich seh das auch nicht so einfach. Das fällt nicht mehr unter die Panoramafreiheit, die nur "normale" Aufnahmen aus dem öffentlichen Straßenraum deckt. Bei einem Hochstativ ist das sicher nicht mehr der Fall.
Zitat
Original von klausesser Kommt drauf an - wenn man von einer öffentlichen Strasse aus fotografiert, nicht. Erst, wenn ein Foto zu kommerziellen Zwecken veröffentlicht wird (z. B. um für ein Produkt zu werben) muß man das Einverständnis des Grundstückbesitzers einholen. Er kann sich weigern, mit einem Produkt in Verbindung gebracht zu werden. Aber nur dann, wenn sein Grundstück prominent zu sehen ist! Nicht, wenn es nur am Rande erscheint. Gruß, Klaus
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »klausesser« (28. Dezember 2006, 15:18)
scheint mir, eine typisch deutsche Angelegenheit zu sein, immer mit Verboten und Rechtsanwälten zu drohen. Und dabei geht es nicht um die Verletzung irgendwelcher Rechte sondern um Abzocke. Bis auf den Eiffelturm, wohl ein Sonderfall, scheint man das woanders entspannter zu sehen, ohne das ich das jetzt im Einzelfall belegen könnte. Viele Grüße Fritz
Zitat
Original von mhc1 nix mit Hochstativ einfach loslegen- erst Genehmigung des Grundstückseigentümers bzw. Architekten u.ä. holen.
Na, das hilft ja nicht in der Frage Hochstativ. Dass der Auftraggeber kein Problem hat, auf der Aufnahme zu erscheinen ist anzunehmen, dass seine Nachbarn nichts machen können, wenn ihr Grundstück unscharf ist, auch. Wir haben ja im Falle Panorama in Kombination mit Hochstativ das Problem, dass wir ja gerade möglichst alles drauf haben wollen. Da wird es dann eben schon mühsam, von allen Anrainern eine Genehmigung einzuholen. Das Problem hat man nicht bei Aufnahmen ohne Leiter od. ä. aus dem öffentlichen Raum, gerade auch nicht bei Panoramaaufnahmen, die ja nichts besonders herausgreifen. Bei Verwendung besonderer Hilfsmittel hat man aber doch den klassischen Hundertwasserfall (hihi), oder verstehe ich da was falsch? Gruß, Michael
Zitat
Original von klausesser Bei Fotos mit Hochstativen die von einer öffentlichen Strasse aus gemacht werden, wäre es also eine Frage des Verwendungszwecks, ob man Genehmigungen haben muss oder nicht. Wenn ein Grundstücksbesitzer den Auftrag erteilt, sein Grundstück von einem Hochativ aus zu fotografieren, dann sollte der vielleicht sich mit Nachbarn absprechen und im Verweigerungsfall die Stellen im Bild abdecken oder durch Weichzeichnen schwerer identifizierbar machen. Eine rechtliche Grundlage, das Fotografieren von einem Hochstativ aus zu untersagen gibt es nicht, wenn man Beschwerdeführern zusagt, den Einblick in ihr Grundstück unscharf oder sonstwas zu machen.
Klingt doch schon mal sehr vernünftig. Aber mal ein konstruierter Fall. Schummi oder Angela möchten irgendwo ein Grundstück für einen Hausbau kaufen. Per Panorama vom Hochstativ möchten sie vorher einen Überblick der nächsten Nachbarschaft erhalten. Ich bin sicher, alle Nachbarn stehen am Zaun und winken. Viele Grüße Fritz
Zitat
Original von klausesser Eine rechtliche Grundlage, das Fotografieren von einem Hochstativ aus zu untersagen gibt es nicht, wenn man Beschwerdeführern zusagt, den Einblick in ihr Grundstück unscharf oder sonstwas zu machen.
ups, du hast doch schon selbst die auch mir bekannte Freelens-Quelle angegeben, nur musst du auch das weiterführende Link zum Aufnahmestandpunkt beachten: http://www.fotorecht.de/publikationen/hu…asserhaus2.html Gruß, Michael
Zitat
Original von mhc1 habe öfters dieses als Beispiel angedeutet gelesen. Was ist das genau gewesen ?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »klausesser« (29. Dezember 2006, 00:50)
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