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Dienstag, 26. Dezember 2006, 13:38

Seitz VR-Drive mit ordentlichem Stativ!

Hallo! Ich bin neu hier! Nein, eigentlich lese ich schon seit Wochen mit. Habe schon das ganze Forum gelesen und bin schon fleissig am Panos schiessen! Mit meinem ersten selbstgebastelten Panorama Adapter. Danke an alle Anregungen aus dem Forum! Habe auch die ganzen Beiträge in diesem Forum gelesen und dachte mir ihr solltet folgendes unbedingt gesehen haben: http://cgi.ebay.de/Luftbild-Hochbild-Fot…1QQcmdZViewItem Mit dem Seitz VR-Drive ist das ganze ja ein schönes Teil. Aber für den Normalverbraucher kaum erschwinglich! lg Thomas

2

Dienstag, 26. Dezember 2006, 13:56

Hochbild....

Viele vergessen: man muss von allen, welche man einsehen kann, eine Genehmigung haben um das Foto zu schiessen. Einen VR- Drive kann ich dort nicht sehen - ist ein ferngsteuerter Schwenk-Neigekopf - nicht im NPP.

klausesser

unregistriert

3

Dienstag, 26. Dezember 2006, 22:03

RE: Hochbild....

"Einen VR- Drive kann ich dort nicht sehen - ist ein ferngsteuerter Schwenk-Neigekopf - nicht im NPP. " Das ist der Karline - ein motorgesteuerter und programmierbarer NPP-Kopf für sphärische Panos. Die Abbildung ist ungeschickt gemacht . . die Kamera lässt sich auch hochkant montieren und in den NPP schieben. "man muss von allen, welche man einsehen kann, eine Genehmigung haben um das Foto zu schiessen." Kommt drauf an - wenn man von einer öffentlichen Strasse aus fotografiert, nicht. Erst, wenn ein Foto zu kommerziellen Zwecken veröffentlicht wird (z. B. um für ein Produkt zu werben) muß man das Einverständnis des Grundstückbesitzers einholen. Er kann sich weigern, mit einem Produkt in Verbindung gebracht zu werden. Aber nur dann, wenn sein Grundstück prominent zu sehen ist! Nicht, wenn es nur am Rande erscheint. Gruß, Klaus

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »klausesser« (26. Dezember 2006, 22:09)


4

Mittwoch, 27. Dezember 2006, 17:25

RE: Seitz VR-Drive mit ordentlichem Stativ!

Zitat

Original von Thomas W ............. Mit dem Seitz VR-Drive ist das ganze ja ein schönes Teil. Aber für den Normalverbraucher kaum erschwinglich! lg Thomas
nur zur Info hier: http://www.easypanoram.de/hilfe_fotografie.html gibt es das VR-Drive von Seitz zu sehen! Ich habe damit schonmal arbeiten können. Ist mir aber auch zu teuer. Es liefert eine Präzision, die garnicht erforderlich ist.

5

Mittwoch, 27. Dezember 2006, 18:18

Kommerziell..

Klaus, das sind doch Gummibandbegriffe die eine Auseinadersetzung förmlich hervorrufen. Kommerziell soll es ja nun mal sein - oder ? Ein Bekannter von mir streitet sich gerade, weil auf einer Aufnahme ein bzw. mehrere Grundstücke zu sehen sind (20m Höhe, kein Pano). Ohne Genehmigung usw. aufgenommen, veröffentlicht und soll verkauft werden. Ich bin kein RA - halte meinen da sicher raus.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »mhc1« (27. Dezember 2006, 18:19)


6

Mittwoch, 27. Dezember 2006, 22:11

RE: Hochbild....

Zitat

Original von klausesser Kommt drauf an - wenn man von einer öffentlichen Strasse aus fotografiert, nicht. Erst, wenn ein Foto zu kommerziellen Zwecken veröffentlicht wird (z. B. um für ein Produkt zu werben) muß man das Einverständnis des Grundstückbesitzers einholen. Er kann sich weigern, mit einem Produkt in Verbindung gebracht zu werden. Aber nur dann, wenn sein Grundstück prominent zu sehen ist! Nicht, wenn es nur am Rande erscheint. Gruß, Klaus
Naja, ich seh das auch nicht so einfach. Das fällt nicht mehr unter die Panoramafreiheit, die nur "normale" Aufnahmen aus dem öffentlichen Straßenraum deckt. Bei einem Hochstativ ist das sicher nicht mehr der Fall.
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klausesser

unregistriert

7

Donnerstag, 28. Dezember 2006, 15:16

RE: Hochbild....

"Bei einem Hochstativ ist das sicher nicht mehr der Fall. " wieso nicht? Denk mal an Luftbilder - da brauchst Du nur eine generelle Genehmigung vom Regierungspräsidenten, sie ÜBERHAUPT machen zu dürfen. Keine Genehmigungen der Besitzer der Grundstücke, die darauf zu sehen sind. Glaubst Du, daß z. B. GoogleEarth die Rechte von jedem einzelnen Grundstücksbesitzer auf drt Welt eingeholt hat, in dessen Hinterhof man schauen kann? :rolleyes: Gruß, Klaus

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »klausesser« (28. Dezember 2006, 15:18)


8

Donnerstag, 28. Dezember 2006, 15:40

Grundstücke..

Klaus: mir ist es anders bekannt. Ob es mit zweierlei Maß gemessen wir - keine Ahnung. Hier mal aus dem Fotorecht: Fotorecht Auch im Hochbild - Forum wird diese Ansicht vertreten: nix mit Hochstativ einfach loslegen- erst Genehmigung des Grundstückseigentümers bzw. Architekten u.ä. holen.

9

Donnerstag, 28. Dezember 2006, 16:14

RE: Grundstücke..

Das Beispiel Satellitenaufnahmen trifft es (noch) nicht, obwohl die Problematik mit steigender Auflösung sicherlich irgendwann einmal die Gerichte beschäftigen könnte. Ich bin aber nicht Google und werde mir keine Anwaltschar leisten können, die im Streitfall die Rechtsprechung von (dann) neuen Gegebenheiten überzeugt. Hier geht es um Aufnahmen, die durchaus Rechte anderer verletzen könnten und deshalb sollte man sich schon zumindest der Problematik bewusst sein. Natürlich gilt wie überall: Wo kein Kläger, da kein Richter. Gruß, Michael
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10

Donnerstag, 28. Dezember 2006, 16:21

RE: Grundstücke..

Hallo,

Zitat

Original von mhc1 nix mit Hochstativ einfach loslegen- erst Genehmigung des Grundstückseigentümers bzw. Architekten u.ä. holen.
scheint mir, eine typisch deutsche Angelegenheit zu sein, immer mit Verboten und Rechtsanwälten zu drohen. Und dabei geht es nicht um die Verletzung irgendwelcher Rechte sondern um Abzocke. Bis auf den Eiffelturm, wohl ein Sonderfall, scheint man das woanders entspannter zu sehen, ohne das ich das jetzt im Einzelfall belegen könnte. Viele Grüße Fritz

klausesser

unregistriert

11

Donnerstag, 28. Dezember 2006, 18:43

RE: Grundstücke..

"Hier geht es um Aufnahmen, die durchaus Rechte anderer verletzen könnten und deshalb sollte man sich schon zumindest der Problematik bewusst sein. Natürlich gilt wie überall: Wo kein Kläger, da kein Richter. " Ich kenne die Problematik ganz gut - als Werbefotograf hat man oft damit zu tun. Das Abchecken von Locations und Genehmigungen/Einverständniserklärungen ist so eine Sache. Meist geht man auf Nr.Sicher und holt sich Einverständnis ein. Rechtlich ist es aber so, daß das Fotografieren auf öffentlichen Straßen und Plätzen grundsätzlich gestattet ist und keiner Genehmigung bedarf. Sonst müßten sich z. B. Fotoreporter ständig von Herrn Bohlen usw. Genehmigungen einholen. Man kann da auch nicht immer mit "Personen des öffentlichen Interesses" argumentieren. Solange man nicht über´n Zaun klettert oder sich sonstwie Zutritt beschafft ist das ganz klar. Anders sieht es aus, wenn man die Fotos z. B. für Produktwerbung benutzt. Es gab den klassischen Fall bei einer AutoFoto Produktion, bei der hinter dem Wagen ein Zaun mit Haus dahinter zu sehen war und die Organisation der Agentur vergessen hatte, die Einverständniserklärung des Besitzers einzuholen. Dieser wollte dann nicht mit dem Produkt in Zusammenhang gebracht werden und drohte mit Klage - er hätte vielleicht nicht Recht bekommen, aber die Agentur ging auf Nr.Sicher und hat per Composing für reichlich Kohle einen anderen, ähnlichen Hintergrund eingezogen. Die Dame im ArtBuying, deren Aufgabe das Abklären der Genehmigung gewesen wäre, hat richtigen Ärger bekommen . . Bei Fotos mit Hochstativen die von einer öffentlichen Strasse aus gemacht werden, wäre es also eine Frage des Verwendungszwecks, ob man Genehmigungen haben muss oder nicht. Wenn ein Grundstücksbesitzer den Auftrag erteilt, sein Grundstück von einem Hochativ aus zu fotografieren, dann sollte der vielleicht sich mit Nachbarn absprechen und im Verweigerungsfall die Stellen im Bild abdecken oder durch Weichzeichnen schwerer identifizierbar machen. Eine rechtliche Grundlage, das Fotografieren von einem Hochstativ aus zu untersagen gibt es nicht, wenn man Beschwerdeführern zusagt, den Einblick in ihr Grundstück unscharf oder sonstwas zu machen. Aber man kann glaube ich davon ausgehen daß, wenn man den Leuten z. B. ein Bild als Geschenk anbietet, niemand was dagegen haben wird. Schlauerweise sollte man vorher bei der zuständigen Polizeiwache sein Treiben ankündigen . . . die sind meist sehr aufgeschlossen und Hilfsbereit, denn es gibt ganz sicher Verkehrsprobleme, wenn so ein Mast auf der Straße steht 8) Gruß, Klaus

klausesser

unregistriert

12

Donnerstag, 28. Dezember 2006, 18:48

RE: Grundstücke..

"Hier mal aus dem Fotorecht: Fotorecht" da steht doch so ziemlich das drin, was ich sagte. Gruß, Klaus

13

Donnerstag, 28. Dezember 2006, 18:59

RE: Grundstücke..

Zitat

Original von klausesser Bei Fotos mit Hochstativen die von einer öffentlichen Strasse aus gemacht werden, wäre es also eine Frage des Verwendungszwecks, ob man Genehmigungen haben muss oder nicht. Wenn ein Grundstücksbesitzer den Auftrag erteilt, sein Grundstück von einem Hochativ aus zu fotografieren, dann sollte der vielleicht sich mit Nachbarn absprechen und im Verweigerungsfall die Stellen im Bild abdecken oder durch Weichzeichnen schwerer identifizierbar machen. Eine rechtliche Grundlage, das Fotografieren von einem Hochstativ aus zu untersagen gibt es nicht, wenn man Beschwerdeführern zusagt, den Einblick in ihr Grundstück unscharf oder sonstwas zu machen.
Na, das hilft ja nicht in der Frage Hochstativ. Dass der Auftraggeber kein Problem hat, auf der Aufnahme zu erscheinen ist anzunehmen, dass seine Nachbarn nichts machen können, wenn ihr Grundstück unscharf ist, auch. Wir haben ja im Falle Panorama in Kombination mit Hochstativ das Problem, dass wir ja gerade möglichst alles drauf haben wollen. Da wird es dann eben schon mühsam, von allen Anrainern eine Genehmigung einzuholen. Das Problem hat man nicht bei Aufnahmen ohne Leiter od. ä. aus dem öffentlichen Raum, gerade auch nicht bei Panoramaaufnahmen, die ja nichts besonders herausgreifen. Bei Verwendung besonderer Hilfsmittel hat man aber doch den klassischen Hundertwasserfall (hihi), oder verstehe ich da was falsch? Gruß, Michael
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14

Donnerstag, 28. Dezember 2006, 19:04

Hundertwasserfall

habe öfters dieses als Beispiel angedeutet gelesen. Was ist das genau gewesen ?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »mhc1« (28. Dezember 2006, 19:05)


15

Donnerstag, 28. Dezember 2006, 19:16

RE: Grundstücke..

Zitat

Original von klausesser Eine rechtliche Grundlage, das Fotografieren von einem Hochstativ aus zu untersagen gibt es nicht, wenn man Beschwerdeführern zusagt, den Einblick in ihr Grundstück unscharf oder sonstwas zu machen.
Klingt doch schon mal sehr vernünftig. Aber mal ein konstruierter Fall. Schummi oder Angela möchten irgendwo ein Grundstück für einen Hausbau kaufen. Per Panorama vom Hochstativ möchten sie vorher einen Überblick der nächsten Nachbarschaft erhalten. Ich bin sicher, alle Nachbarn stehen am Zaun und winken. Viele Grüße Fritz

klausesser

unregistriert

16

Donnerstag, 28. Dezember 2006, 20:24

RE: Grundstücke..

"Wir haben ja im Falle Panorama in Kombination mit Hochstativ das Problem, dass wir ja gerade möglichst alles drauf haben wollen. Da wird es dann eben schon mühsam, von allen Anrainern eine Genehmigung einzuholen. " um es nochmal zu wiederholen: es kommt drauf an, wofür die Fotos gedacht sind. Niemand kann Dir verwehren, wenn Du Fotos für Dich machst. Nur würdest Du das vielleicht nicht mit einem Hochstativ machen . . . . Fraglich wir das im Veröffentlichungsfall in Verbindung mit einem Produkt. Da kann der Beroffene zu Recht verlangen, nicht mit dem Produkt in Verbindung gebracht zu werden.

17

Donnerstag, 28. Dezember 2006, 21:44

RE: Hundertwasserfall

Zitat

Original von mhc1 habe öfters dieses als Beispiel angedeutet gelesen. Was ist das genau gewesen ?
ups, du hast doch schon selbst die auch mir bekannte Freelens-Quelle angegeben, nur musst du auch das weiterführende Link zum Aufnahmestandpunkt beachten: http://www.fotorecht.de/publikationen/hu…asserhaus2.html Gruß, Michael
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18

Donnerstag, 28. Dezember 2006, 22:01

100wasserhaus..

jo - danke. Interessant, gerade die Auslegung des BGHs, damit würde ich ein Hochstativ genauso beurteilen. Aber - bin ich Rechtsanwalt ?

klausesser

unregistriert

19

Freitag, 29. Dezember 2006, 00:49

RE: 100wasserhaus..

"Interessant, gerade die Auslegung des BGHs, damit würde ich ein Hochstativ genauso beurteilen." Der wesentliche Punkt ist aber hier die Veröffentlichung der Bilder!! Das ist so, wie bei den Aktionen von Christo mit seinen Verpackungen: Ausschließlich W. Volz darf Fotos davon veröffentlichen. Wenn eine Zeitschrift oder sonstwer Bilder davon abdrucken möchte, MUSS er die von Volz nehmen. Natürlich darf aber JEDER die Objekte und Aktionen fotografieren . . . . Nur eben nicht kommerziell veröffentlichen. Ich weiß, daß das nicht unkompliziert ist . . . :rolleyes: Bei der Hundertwasser-geschichte ist es ähnlich. Wenn man solche Fotos auf seiner privaten HP veröffentlicht ist das u. U. eine ganz andere Sache. Gruß, Klaus

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »klausesser« (29. Dezember 2006, 00:50)