Sie sind nicht angemeldet.

21

Dienstag, 10. Januar 2012, 09:11

Ich habe mir das mal angeschaut , ich denke das Malum und Willy alle Panos rübergeschoben haben ( sieht zumindest so aus oder jede Menge von ihren sind dort)
Also dürfte es fast egal sein was man veröffentlicht.
Deutschland hat wenn die Zahlen stimmen über 10000 Panoramen .
Habe gesehen es sind ( momentan 19271 Panoramen )
Da was besonderes rauszufinden ist nicht einfach.
Also man findet bestimmt auch was besonders schönes ( aber es ist keine Auswahl an besonderen, zb durch Voting oder sowas zu finden)
Also hier ist definitiv mehr an Masse gedacht . vielleicht ändert sich das auch noch
Ein einfaches Dropdown Menu wäre hilfreich Regionen zu finden

mfg Achim

Also ich konnte meine Bilder klassifizieren!
Denkmäler, Wahrzeichen, Parks/Gärten, Sommerpanoramen, Wintermotive usw.
Ich denke da können Kunden oder Hr. Albrecht bzw. Hr. Neubert recht schnell die Spreu vom Weizen trennen und ein gesuchtes Motiv finden!
Aber auch ich muß sagen, das genau wie bei 360Cities recht viel sinnfreie Panoramen dabei sind.
Was im genauen Fall Visit-World für kommerzielle Kalender somit überflüssig und wertlos ist.

22

Dienstag, 10. Januar 2012, 11:43

Also ich konnte meine Bilder klassifizieren!
Also dann mach mal Motivgalerie anklicken
Dan Land auswählen und dan Deutschlad
Dann hast du 13514 Suchergebnisse
Ich habe auch 1500 Panoramen zur Verfügung, um die Zahlen hoch zu bringen habe mich mal angemeldet
Was mich auch wirklich interessiert:
Es gibt viele Panoramen von der Öffentlichkeit wo Menschen eindeutig sichtbar sind ( und da auch unter das Panoramagesetz fallen)
aber wenn es als Kalender ausgedruckt wird ob das dann auch noch ok ist
zB.Ich sehe mich auf einmal auf einem Kalender wieder und wollte das nie
zb.hier nur ein paar Beispiele
http://www.visit-world.com/de/virtual360/v/pano_ids/nlfcns
http://www.visit-world.com/de/virtual360/v/pano_ids/lsttlc
http://www.visit-world.com/de/virtual360/v/pano_ids/whicjc
mfg Achim

23

Dienstag, 10. Januar 2012, 12:02


Was mich auch wirklich interessiert:
Es gibt viele Panoramen von der Öffentlichkeit wo Menschen eindeutig sichtbar sind ( und da auch unter das Panoramagesetz fallen)
aber wenn es als Kalender ausgedruckt wird ob das dann auch noch ok ist
zB.Ich sehe mich auf einmal auf einem Kalender wieder und wollte das nie
zb.hier nur ein paar Beispiele

In schlimmsten Fall hat man Arschkarte gezogen. Da lt. Visit-World AGB ist der Fotograf für alles verantwortlich und trägt alle Risiken alleine.

24

Dienstag, 10. Januar 2012, 12:11

... Es gibt viele Panoramen von der Öffentlichkeit wo Menschen eindeutig sichtbar sind ( und da auch unter das Panoramagesetz fallen) aber wenn es als Kalender ausgedruckt wird ob das dann auch noch ok ist zB.Ich sehe mich auf einmal auf einem Kalender wieder und wollte das nie ...

Mit dem "Panoramagesetz" (das es so nicht gibt - das wäre sonst das "Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz - UrhG) und hier § 59 UrhG – Werke an öffentlichen Plätzen) , hat die Frage nichts zu tun. Hier geht es um das "Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie" (KunstUrhG). Da steht in § 23:

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.


Das ist recht eindeutig. Wenn du nicht fotografiert werden willst, musst du solche Orte meiden.

Gérard

25

Dienstag, 10. Januar 2012, 12:12

... Aber auch ich muß sagen, das genau wie bei 360Cities recht viel sinnfreie Panoramen dabei sind ...

Das lässt sich scheinbar nicht verhindern und das ist aus meiner Sicht sehr sehr schade.

Zitat FAQ Visit-World: "Dann einloggen, Klick auf „Upload Panoramen“ und die Originaldateien (jpg) in höchster Auflösung (Voraussetzung für Druck) auswählen, welche hochgeladen werden sollen.
Der Rest geschieht vollautomatisch, das System erkennt auch um welche Art von Panorama es sich handelt und wandelt sie dann entsprechend um.
Nachdem ein Motiv fertig hochgeladen wurde, wird es max. 20 min später freigeschaltet und ist im öffentlichen Bereich für alle Besucher sichtbar."


Panoramen für die kommerzielle Verwertung sollten aus meiner Sicht durch ein strenges Review gehen. Das macht es auch für den potentiellen Kunden attraktiver, ohne dass er sich durch hunderte von langweiligen Fotos wühlen muß. So kann man sich auch einen Teil Exclusivität wahren und von anderen Anbietern abheben, Klasse statt Masse.

Gruß
Karsten

26

Dienstag, 10. Januar 2012, 12:24

2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
und da habe ich auch meine Probleme, da ich oft Menschen mit dabei habe
schau mal Hier was ist da Beiwerk mein letzter Besuch in Regensburg

Was ist denn hier Beiwerk oder nicht
http://www.panorade.de/upload/2011/09_re…gensburg_4.html

http://www.panorade.de/upload/2011/09_re…gensburg_1.html
http://www.panorade.de/upload/2011/09_re…gensburg_3.html

mfg Achim

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Panorade« (10. Januar 2012, 12:37)


27

Dienstag, 10. Januar 2012, 12:34

Zum einen ist es auf einem öffentlichen Platz fotografiert - du durftest also ohne jemanden fragen zu müssen, zum anderen sehe ich da keine Person, die nicht "Beiwerk" wäre (gilt für alle drei Bilder).

Delikat könnte es m.E. werden, wenn du den "Pflastermaler" mit seinem Bild so fotografierst, dass der Maler erkennbar ist - auch das Bild könnte dabei zum Problem werden (Christo-Urteil). Da sollte man vorher fragen. Die "Zuschauer" wären "Beiwerk".

Gérard

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Gérard« (10. Januar 2012, 12:47)


28

Dienstag, 10. Januar 2012, 12:43

Der Mann in weißen Schuhen, Blue Jeans und weißem Pulli ist ja frech- gehört der zu Dir?

29

Dienstag, 10. Januar 2012, 12:51

Der Mann in weißen Schuhen, Blue Jeans und weißem Pulli ist ja frech- gehört der zu Dir?

Der hat möglicherweise ein Problem beim Veröffentlichen seines Fotos: Der hat einen "Künstler" bei der Arbeit fotografiert. :-)

Gérard

30

Dienstag, 10. Januar 2012, 12:52

Der Mann in weißen Schuhen, Blue Jeans und weißem Pulli ist ja frech- gehört der zu Dir?
Das ist ja lustig
Du meinst den auf dem http://www.panorade.de/upload/2011/09_re…gensburg_1.html
Der mit der Kamera mich fotografiert, (darf der das?) :D
Den hatte ich noch gar nicht richtig wahrgenommen hatte die Panoramen erst vor kurzem fertiggemacht

31

Dienstag, 10. Januar 2012, 12:53

Panoramen für die kommerzielle Verwertung sollten aus meiner Sicht durch ein strenges Review gehen. Das macht es auch für den potentiellen Kunden attraktiver, ohne dass er sich durch hunderte von langweiligen Fotos wühlen muß. So kann man sich auch einen Teil Exclusivität wahren und von anderen Anbietern abheben, Klasse statt Masse.

Sehe ich genau so! Sonst ist das Mühldeponie.

Als Stockfotograf sehe ich meine Panoramen sehr kritisch an. Die sind massenweise sehr allgemein und ich kaum vorstellen kann, dass die jemand für die Kalender benutzen will. Es gibt auch einige Panoramen bei mir, die wirklich kommerziell interessant sein können, bei denen ich aber nicht absolut sicher bin, dass ich somit irgendwelche "dritte Rechte" nicht verletze... :-(

32

Dienstag, 10. Januar 2012, 13:02

Der mit der Kamera mich fotografiert, (darf der das?) :D

Er darf - ob er das Bild auch veröffentlichen darf ist eine andere Frage.

Gérard

marijonas

Mega-User

Beiträge: 2 820

Wohnort: Kaufbeuren

Beruf: Wasserträger

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33

Dienstag, 10. Januar 2012, 13:13

Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten ... verletzt wird.


Sprich, wenn einer an die Hausecke pinkelt und er sich dadurch verletzt fühlt, wenn dies veröffentlicht wird, habe ich nicht das Recht, das zu veröffentlichen oder auszustellen.

Wenn zwei Personen einen Kaffee zusammen trinken, was niemand wissen soll, müssen/sollten sie das auf von öffentlichen Grund nicht einsehbarem Terrain tun.
Ansonsten Pech gehabt!

34

Dienstag, 10. Januar 2012, 13:35

Als Stockfotograf sehe ich meine Panoramen sehr kritisch an. Die sind massenweise sehr allgemein und ich kaum vorstellen kann, dass die jemand für die Kalender benutzen will. Es gibt auch einige Panoramen bei mir, die wirklich kommerziell interessant sein können, bei denen ich aber nicht absolut sicher bin, dass ich somit irgendwelche "dritte Rechte" nicht verletze... :-(
Sehr gut erkannt, denn genau da liegt der Knackpunkt !
Visit-World reicht solche Probleme von eventuellen Dritten an den Fotografen weiter.
Also genau schaun, was man weitergibt und bei Visit-World uploaden tut.
Denn: Panoramafreiheit oder nicht, Unwissenheit oder eine andere Auffassungsweise von Paragrafen schützt nicht vor Strafe in unserem lieben Rechtsstaat.

35

Dienstag, 10. Januar 2012, 16:14

Sprich, wenn einer an die Hausecke pinkelt und er sich dadurch verletzt fühlt, wenn dies veröffentlicht wird, habe ich nicht das Recht, das zu veröffentlichen oder auszustellen.

Nicht ganz so einfach: Wenn man die Person erkennen kann ist es vermutlich ein Problem - insbesondere wenn es kein Pano ist und nur die entsprechende Person sichtbar. Wenn er aber nur so im Hintergrund zu sehen ist, dass er zwar weiß, dass er das war, aber ein anderer ihn nicht erkennen kann, ist es ggf. anders zu beurteilen

Zitat

Wenn zwei Personen einen Kaffee zusammen trinken, was niemand wissen soll, müssen/sollten sie das auf von öffentlichen Grund nicht einsehbarem Terrain tun.
Ansonsten Pech gehabt!

Ja - das sollte man wissen.

Gérard

36

Dienstag, 10. Januar 2012, 16:22

Es gibt auch einige Panoramen bei mir, die wirklich kommerziell interessant sein können, bei denen ich aber nicht absolut sicher bin, dass ich somit irgendwelche "dritte Rechte" nicht verletze... :-(

Absolute Sicherheit gibt es nicht. Du kannst dir zwar die Meinung eines Fachanwaltes einholen - der wird aber auch nur unverbindlich antworten. Und was ein Gericht dann sagt, hängt oft vom Geschick der Anwälte und vom Richter ab. Im Übrigen gilt nur: Wo kein Kläger, da kein Richter und Wer nicht wagt, der nicht gewinnt.

Gérard

37

Dienstag, 10. Januar 2012, 16:30


In schlimmsten Fall hat man Arschkarte gezogen. Da lt. Visit-World AGB ist der Fotograf für alles verantwortlich und trägt alle Risiken alleine.
Selbstverständlich, deshalb wäre ich sehr vorsichtig mit solchen Dingen. Viele denken ja immer nur an die Panoramafreiheit. So einfach ist es dann in
der Praxis leider nicht. Stichwort: Markenrecht, Persönlichkeitsrechte von Personen, Hausrecht usw.

Ein "Bild" kann zwar kein Markenrecht verletzten, erkläre das aber mal den Anwälten von Coca-Cola wenn die Abmahnung reinflattert ^^

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Mozartkugel« (10. Januar 2012, 16:54)


38

Dienstag, 10. Januar 2012, 18:12

Als Joker gegen die Fotografen-Arschkarte bietet sich eine Extraklausel an:

Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

39

Dienstag, 10. Januar 2012, 18:48

Als Joker gegen die Fotografen-Arschkarte bietet sich eine Extraklausel an ...

Eine solche Klausel wird wohl kaum helfen - es sei denn, du hast einen Auftraggeber für dein Pano und auch dann ist noch Fraglich, ob eine solche Klausel wirksam ist. Kann man die eigene Verantwortung auf andere übertragen?

Gérard

40

Dienstag, 10. Januar 2012, 22:30

Gerade ist bei mir die erste (durchaus beachtliche) Summe von Visitworld auf Paypal gutgeschrieben worden - die ganze Sache ist also reel.
Meine Zusammenarbeit mit Jörg Albrecht und Michael Neubert war bisher absolut super.
Die Jungs sind wirklich freundlich, kompetent und kooperativ. Ein nettes Zubrot, wenn man sowieso Panoramen macht.

Malum
Alles klar!
Ich habe gerade kleine Forschung gemacht. Dabei habe ich nur die "öffentliche Quelle" benutzt.
Es sieht so aus, das die Visit-World vom sehr kleinen Kreis von "Panorama-Oligarchen" betrieben wird :-)
Es gibt hier, momentan mindestens, keine Hoffnung auf die objektiven Erfahrungsberichte.
Rein theoretisch, um da etwas gesehen zu sein, musste man schon mindestens 5% Planke schaffen.
Das bedeutet für Heute, es müssen minimum 500 Panoramen hochgeladen zu sein. So die Statistik... :-(

Die ersten 20:
1 VISIT-WORLD_______ 9.365 ------48,59%
2 Malum _____________5.903----- 30,63%
3 Peter Wilhelm _______1.337 -------6,94%
4 Jan Köhn____________ 398------- 2,07%
5 Rüdiger Kottmann_____ 388 -------2,01%
6 Heiner Straesser ______323 -------1,68%
7 Amos360Art __________198 -------1,03%
8 Stephan Messne_______120 -------0,62%
9 Hans-Dieter Teschner __106-------- 0,55%
10 Frank Ellmerich _______82-------- 0,43%
11 virtugraf______________ 82 -------0,43%
12 St.S.tiroler Sp.kasse ____78 -------0,40%
13 chris witzani ___________69 ------0,36%
14 Stephan Harms ________61 ------0,32%
15 Johannes Span ________56 ------0,29%
16 360PLUS _____________51 ------0,26%
17 Andrew Bodrov _________49 ------0,25%
18 Volker Heckenberger ____47 -------0,24%
19 Thorsten Kuttig _________46 ------0,24%
20 Tom Lentz _____________44 ------0,23%

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »panoramarx.de« (10. Januar 2012, 22:37)


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