Waere - je nach Text - auch dabei.
Die Passage "georeferenziert und systematisch erstellt" trifft eigentlich genau meinen Nerv. Schoen, wenn ich in einem privaten Pano in der Essener Innnenstadt auf dem Weihnachtsmarkt zu sehen bin. Wenn ich oertlich und zeitig bestimmt bin finde ich das schon nicht mehr so gut und Bestandteil von google-Panos moechte ich keinesfalls sein. Nur dummerweise gibt's da wieder nix Konkretes, was geeignet waere "Darf" von "Nicht Darf" zu unterscheiden :-(
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »m_stoss« (8. Januar 2009, 10:30)
Guten Morgen,
auch ich würde mich gern an dieser Aktion beteiligen.
Die Argumentation scheint sich auf zwei Kriterien zu konzentrieren. Das Problem scheint die zeitliche und die räumliche Zuordnung zu sein. Doch was bedeutet Zeit? Stunde und Minute oder gar Sommer oder Winter? Was bedeutet Ort? Ich denke, dass dies keine Argumente für datenschutzrechtliche Bedenken bei einem Panorama sein können. Ich bin auch als Pressefotograf unterwegs und es werden zum Beispiel auch Fotos in Zeitungen gedruckt, auf denen neben dem Protagonisten auch einige unbeteiligte Personen abgebildet werden.
Weiter: Fotos auf "offenen" Veranstaltungen lassen sich meist genauer zeitlich und räumlich determinieren, als auf Panodarstellungen. Das Fernsehen, das Internet und auch Zeitungen arbeiten bei Bilddarstellungen im Normalfall mit einer sehr genauen räumlichen und zeitlichen Zuordnung. Würden die "Bedenken" des Datenschützers dazu führen, dass Personen und KFZ-Kennzeichen in Panoramen unkenntlich gemacht werden müssen, dann müsste man in der logischen Konsequenz auch Zeitungen, Bücher und das Fernsehen - eben alle bildverwendenden Medien einbeziehen. Das Internet müsste konsequenterweise in Deutschland abgeschaltet werden. Das bedeutet faktisch eine Rückkehr zur Höhlenmalerei. Das Ansinnen kann eigentlich nur nach hinten losgehen.
Nur mal meine Gedanken zum Thema
Viele Grüße
Holger Schulze
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www.afb-media.de
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plz visit www.gigapixel-dresden.de
Ich bin auch als Pressefotograf unterwegs und es werden zum Beispiel auch Fotos in Zeitungen gedruckt, auf denen neben dem Protagonisten auch einige unbeteiligte Personen abgebildet werden.
Weiter: Fotos auf "offenen" Veranstaltungen lassen sich meist genauer zeitlich und räumlich determinieren, als auf Panodarstellungen. Das Fernsehen, das Internet und auch Zeitungen arbeiten bei Bilddarstellungen im Normalfall mit einer sehr genauen räumlichen und zeitlichen Zuordnung. Würden die "Bedenken" des Datenschützers dazu führen, dass Personen und KFZ-Kennzeichen in Panoramen unkenntlich gemacht werden müssen, dann müsste man in der logischen Konsequenz auch Zeitungen, Bücher und das Fernsehen - eben alle bildverwendenden Medien einbeziehen. Das Internet müsste konsequenterweise in Deutschland abgeschaltet werden. Das bedeutet faktisch eine Rückkehr zur Höhlenmalerei. Das Ansinnen kann eigentlich nur nach hinten losgehen.
Hallo,
ich habe in einem anderem Forum (bevor ich dieses hier entdeckt habe) zu dem Thema auch schon
eine Diskussion angeregt, jedoch schien dies uninteressant. Nachfolgend daher auch nochmals meine
dortige, leider Gedanken.
Für mich kommen hier drei Fragen auf:
a) (aus Sicht der Stadt) Würde ich eine leere Stadt zeigen wollen?
b) (aus Sicht der Stadt) Wollte ich eine Stadt zeigen, die voll von Menschen, diese jedoch ohne Gesicht sind oder
c) (aus Sicht der Abgebildeten) wollte ich in dieser Form dauerhaft gezeigt werden (wenn hier die Auflösungen auch minimal sind, aber die Technik würde ja ggf. auch an ranzoomen in Vollbildgröße ermöglichen)?
Gruß
Sascha
Würdet ihr wirklich zukünftig die Schere im Kopf beim Fotografieren ansetzen? Oder eure Panoramen mit Verpixelung verschandeln, was künstlerisch gesehen absolut keine Alternative darstellt? Ich habe mich entschlossen, die Sache einfach zu ignorieren. Wo kein Kläger, da kein Angeklagter.
Düster sieht es aus, wenn die Leute in großem Umfang auf der Straße anfangen, auf ihren Recht, nicht fotografiert zu werden zu beharren
So wie ein Haufen Punks in diesem Halle-Panorama (ganz klein vor dem Dom) http://www.kubische-panoramen.de/index.php?id_id=2128 die nicht fotografiert werden wollten, aber auch den Platz nicht räumen wollten. Gab fast Schläge.
Nee, nochmal: Problem ignorieren. Wenn Auftraggeber das anders sehen, kann man ihnen leicht alles verpixeln, Menschen, Hausnummern, Häuser (die darf man in Schleswig Holstein wohl auch nicht mehr fotografieren), Autonummern usw. - eigentlich alles.
Hallo und guten Tag,
ich sehe es nicht so, dass die Berichterstattung durch Presse und Medien anders betrachtet werden kann.
Es gibt einen schönen zusammenfassenden Artikel auf Wiki: http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit
Auch ein schöner Artikel ist der: http://www.pro-panoramafreiheit.de/2008/…heit-in-gefahr/
Es muss unbedingt der Zusammenhang zwischen freier Fotografie und auftragsbezogener Fotografie bestehen bleiben. Wie leben zwar in Deutschland und es wird hier fast soviel wie in Österreich geregelt und mit Gesetzen beschränkt, doch ich bleibe dabei, dass dies nicht funktionieren kann.
In Dresden sind schon vor einigen Jahren die Pressefotografen auf die Straße gegangen, als das Land Vergütungen für Fotos mit (!) bestimmten Bauwerken und Einrichtungen forderte. Der damalige Rechtsstreit ist für den Fotografen positiv verlaufen. In Potsdam ist das wohl für den Fotografen jetzt in die Hose gegangen. Die Rechtslage ist verworren und unübersichtlich.
Grüße
Holger Schulze
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Hallo alle .... ja, die firma, die den 'Virtuellen Rundgang' innerhalb von bremen.de macht, haut mächtig auf den karton .... stimmt ... aber abgesehen von dem knall, von 1/2 personen, 1/2 fahrrädern, 1/2 kinderwagen und grottiger fotografie hat der vom datenschutz verordnete kleisterkram ganz andere als bisher beschriebene gründe ....
der 'virtuelle Rundgang' musste aus datenschutzrechtlichen Gründen verpixelt werden, weil er ein Angebot 'innerhalb eines öffentlichen Angebotes der Hansestadt Bremen' ist .... und die Stadt MUSS sich zwingend und streng an datenschutzrechtliche bestimmungen halten ... wenn also jemand auf privatrechtlicher basis oder auch als firma eine virtuelle tour veröffentlicht, muss sich an andere bestimmungen halten, z.B. an 'das recht am eigenen bild' ... sprich, wenn jemand fotografiert wird, der das nicht will und sagt, ob gleich oder später .... das bild kann nicht veröffentlicht werden.... ansonsten reden wir bei einem öffentlichen platz von 'beiwerk'..... also freiheit nach dem kunsturhebergesetz §23 und so .... die stadt Bremen hat diese künstlerische freiheit allerdings nicht .... wobei wir jetzt bei der fragen landen:
wer will jetzt noch nach Bremen, wenn da nur solche zombies mit vermatschten gesichtern rumlaufen ? ....
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